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Klassen

Klasse L

Der Einstieg in die Zugmaschinen-Welt. Mit Klasse L darf man sogar zwei Anhänger ziehen, und das ohne vorgeschriebene Fahrausbildung


  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse L setzt keinen anderen Führerschein voraus.
  • Fahrzeuge: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
  • Befristung: Die Klasse L ist unbefristet gültig.
  • Sonstiges: In Klasse L ist keine Fahrausbildung vorgeschrieben, es wird nur die theoretische Prüfung verlangt.

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Urheberrechtliche Bildhinweise:

475045_web_R_K_B_by_Rainer-Sturm_pixelio.de.jpg Rainer Sturm / pixelio.de   //    659807_web_R_K_by_lichtkunst.73_pixelio.de.jpg lichtkunst.73 / pixelio.de   //   606240_web_R_K_by_Andreas-Hermsdorf_pixelio.de.jpg Andreas Hermsdorf / pixelio.de   //   738941_web_R_K_B_by_Petra-Bork_pixelio.de.jpg Petra Bork / pixelio.de   //   384444_web_R_K_B_by_Rainer-Sturm_pixelio.de.jpg Rainer Sturm / pixelio.de