Klasse BE
Eine Kombination der Klasse B (Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse) und Anhänger mit mehr als
750 kg Gesamtmasse.
Voraussetzung ist die Klasse B, ein theoretischer Teil ist daher nicht erforderlich.
Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.
Praktische Ausbildung:
Die Anzahl der Übungsfahrten inklusive der Grundfahraufgaben wie Rückwärtsfahren und Rangieren ist von den persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschrittes des Fahrschülers abhängig. Der Fahrlehrer spricht mit dem Fahrschüler ab, wann die Vorstellung zur praktischen Prüfung erfolgt.
Sonderfahrten: 5 Pflichtfahrten á 45 Min., davon:
3 Überlandfahrten (Landstraße),
1 Autobahnfahrt und
1 Beleuchtungsfahrt bei Nacht oder Dämmerung.