Klasse B
Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz). Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
VORRAUSSETZUNGEN
Mindestalter: 18 Jahre
keineVoraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Klasse voraus. Für den Fahrerlaubnisantrag werden benötigt:
- Passfoto
- Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
- Kurs über "Lebensrettende Sofortmaßnahmen"
- Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)
Befristungen: 15 Jahre danach Neuaustellung ( Prinzip wie beim Personalausweiß) ohne Prüfungen
Einschluß: Klasse AM, und L