Klasse A1
Führerschein Klasse A1: Leichtkrafträder
Diesen »kleinen« Motorradführerschein machen viele mit sechzehn Jahren.
Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 alt berechtigt auch weiterhin zum Führen von Krafträdern ohne Einhaltung des künftigen Leistungsgewichts.
Mit der Klasse A1 dürfen folgende Fahrzeuge fefahren werden:
Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Voraussetzungen
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.
Befristung: 15 Jahre
Einschluss: Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse AM.
Sonderfahrten Klasse A1 | Überland | Autobahn | Dunkelheit |
Ersterwerb | 5 | 4 | 3 |
Erweiterung | 5 | 4 | 3 |